Bücher sind Lebensmittel, unter Umständen.

Im aktuellen Lockdown Zwei gelten Bücher in Berlin, Brandenburg und Sachsen-Anhalt offenbar, wie z.B. Lebensmittel und Drogerieartikel, als „täglicher Bedarf“ (was sie tatsächlich mehr denn je sind) und Buchläden sind dort wohl sicherer als anderswo – sie dürfen in diesen drei Bundesländern während des Lockdown geöffnet bleiben. Was machen die Buchläden in den übrigen 13 Bundesländern falsch, die geschlossen bleiben müssen und, je nach Region, nicht einmal die kontaktlose Abholung von Vorbestellungen anbieten dürfen? Warum gibt es damit einen Unterschied in der Definition des „täglichen Bedarfes“ in den Bundesländern? Das möchte ich gerne mal erklärt bekommen.
Hier eine Übersicht des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, wo hungrige Leser wie Nahrung finden und wo nicht.

Titelfoto: Kommunikation_ERG auf Pixabay

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