KiK’s Lohnstruktur sittenwidrig.

Aus den News von http://www.textilwirtschaft.de:

„In einem Prozess zwischen dem Textildiscounter KiK Textilien und Non-Food GmbH, Bönen (hier ein Video zu deren  haarsträubenden Produktionsstandards in Asien), und zwei Arbeitnehmerinnen aus dem Minijob-Bereich erklärte das Landesarbeitsgericht in Hamm den Stundenlohn von 5,20 Euro für sittenwidrig. Die Richter in Hamm bestätigten damit ein Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund aus dem vergangenen Jahr, dass ein Stundenlohn von 8,21 Euro angemessen sei, und wies die Berufung des Textildiscounters zurück.

Für die Berechnung von 8,21 Euro hatten die Gerichte Tariflöhne aus dem Einzelhandel herangezogen. Die Gewerkschaft Verdi betont, dass mit dieser Entscheidung Maßstäbe nicht nur für die Bezahlung bei KiK, sondern für den gesamten Einzelhandel gesetzt worden seien, und rief alle Beschäftigten auf, ob Minijobber, Teilzeit- oder Vollzeitkräfte, ihre Verträge prüfen zu lassen und eventuell eine ordnungsgemäße Vergütung einzuklagen. Dem Urteil nach stehen den beiden Klägerinnen entsprechende Nachzahlungen zu und KiK muss außerdem die nicht geleisteten Sozialbeiträge zahlen.

KiK teilt in einer offiziellen Stellungnahme mit, dass die Klägerinnen auf den vom Gericht zugesprochenen Lohn nachträglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten. Tatsache sei somit, dass die Minijobber durch dieses Urteil keine Netto-Stundenlöhne von 5,20 Euro, sondern nur von 3,20 Euro erreichten. …“

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